Gefahrgutbeauftragter

Nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) ist jeder Unternehmer verpflichtet einen Gefahrgutbeauftragten zu bestimmen. In den meisten Fällen ist es jedoch günstiger einen externen Gefahrgutbeauftragten zu bestimmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass der externe Gefahrgutbeauftragte meist mehr Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bereichen hat. Auch hier stehen wir dir mit Rat und Tat zur Seite. Hierbei können wir entweder direkt als externer Gefahrgutbeauftragter deinen Gefahrgutbeauftragten stellen oder auch einen bereits im Unternehmen angestellten Gefahrgutbeauftragten tatkräftig unterstützen.

Zu unseren Aufgaben kann gehören:
– Die Betriebsbegehung und somit deine Bestandsaufnahme
– Überwachung der Vorgaben aus dem ADR
– Beratung im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgut
– Erstellung von erforderlicher Dokumentation
– Schulung der an der Beförderung beteiligten Personen nach Kapitel 1.3 ADR
– Erstellung des Jahresberichtes
– Ansprechperson deiner gefahrgutrechtlichen Pflichten und Verantwortlichkeiten